Jurtenburgen in Westernohe

Hier hatte ich mal angefangen, die wichtigsten Infos zusammen zu tragen, alles sehr rudimentär, aber vielleicht hilft es bei den Gesprächen mit den Behörden.

Betrachtungen zur Sicherheit bei Jurtenburgen

Grundlagen zu Fliegenden Bauten

Warum gibt es keine Prüfbücher

  • Die Schwarzzelte, wie Kohte oder Jurte werden in der Regel als einzelne, kleinere Schlaf- und Versammlungszelte bei Jugendgruppen verwendet. Diese fallen nicht unter die geltenden Richtlinien für Fliegende Bauten, weil jedes einzelne Zelt nur ca. 17 (Kohte), 29 (Jurte), 50 Großjurte) bis zu max. 70 m² (Gigajurte) hat und somit nicht über 75 m² kommt.
  • Für die Hersteller, welche nur diese Zelttypen, bzw. einzelne Planen verkaufen, gibt es keine Veranlassung entsprechende Ausführungsgenehmigungen zu Verfügung zu stellen.
  • Jurtenburgen stellen eine Kombination aus einzelen Schwarzelten, bzw. einzelnen Planen aus einem umfangreichen, modularen System dar. Diese Jurtenburgen werden in aller Regel nicht wie fliegende Bauten wiederholt aus den gleichen Materialien gebaut.
  • Jede Jurtenburg ist einzigartig in ihrer Zusammenstellung.
  • Als statische Elemente werden normalerweise Fichtenstämmchen (vom Förster, bis 6 Meter Länge) verwendet. Dieses Material ist erfahrungsgemäß entsprechend belastbar, aber nicht prüfbar.

Mögliche Argumentationskette

  • Jurtenburgen sind temporäre Bauten und keine Fliegenden Bauten.
  • Jede Jurtenburg wird individuell geplant und gebaut
  • Die statischen Bauelemente (Fichtenstämme) werden im allgemeinen nur einmal verwendet
  • Jurtenburgen setzen sich aus einzelnen, statisch unabhängigen Elementen zusammen

weitere Argumente

  • Traditionspflege

entkräftet

Landesbauordnung Rheinland Pfalz

Ausgenommen sind: Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen

Fliegende Bauten RLP

Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 76 Abs. 1 LBauO.

Die Richtlinie gilt nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden, sowie für Zelte mit einer Grundfläche bis zu 75 m².

Die Regelungen dieser Richtlinie für Räume in Zelten gelten auch für Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in anderen Fliegenden Bauten.

Fragen zu Statik

  • Welche Festigkeiten müssen die Abspannseile aufweisen und wie ist die dann notwendige Erdbefestigung definiert ,sprich was für ein Art und Ausführung eines „Herings“…. ( vielleicht auch in Bezug auf verschiedenen Bodenbeschaffenheit)
  • Wie sind die Seitenstangen definiert in Bezug auf Knicksteifigkeit ( das erst einmal für die Normalhöhen der jeweiligen Jurtentypen) in Bezug auf die Windlast.
  • Dazu sollte sicherlich auch ein Wert da sein wie die Seitenplanen am Boden zu fixieren sind da durch das Windprofil eines Zeltes hier ein Sog der Dachplane nach oben entsteht der über die Seitenplanen Verankerung abgefangen werden muss.
  • Bei Jurten ist dieser Sog natürlich kleiner da wir ja durch das Feuerloch einen gewissen Druckausgleich bekommen als bei einer durchgängige Dachplane.
  • Zur Windlast kommt dann auch je nach Typ die Haltbarkeit /Festigkeit der Knüpf- und oder Schlaufenverbindung der Planen dazu.
  • Zugfestigkeit von einer Zeltplahne mit 285g/m²
  • Zugfestigkeit von einer Zeltplahne mit 340g/m²
  • Zugfestigkeit von einer 5 Jahre alten Zeltplahne mit 285g/m²
  • Zugfestigkeit von einer 5 Jahre alten Zeltplahne mit 340g/m²
  • Ösenausreislast von einer Zeltplahne mit 285g/m²
  • Ösenausreislast von einer Zeltplahne mit 340g/m²
  • Ösenausreislast von einer 5 Jahre alten Zeltplahne mit 285g/m²
  • Ösenausreislast von einer 5 Jahre alten Zeltplahne mit 340g/m²

Erfahrungswerte

z.B. Seitenstangen

erfahrungsgemäß verbiegen sich die Teleskopstangen bis 22 mm bereits bei stärkeren Windböen. 25 mm hält auch mal was aus. 28 mm verbiegt sich in aller Regel nicht (ab 100 km/h halten die dann aber auch nicht mehr sicher)

z.B. Ösen

in aller Regel treten selbst bei starken Stürmen keine Schäden an den Ösen der Seitenwände auf Bei den klassichen Ecken der Viereckzeltbahen scheinen diese also belastbar genug zu sein. Auffälliger sind da schon die Dachösen, aber das war oft der Kombination mit zu dünnen Seitenstangen, bzw. deren Auflage geschuldet.

Expertenrunde Leuchtfeuer

 
Auslegungen zu Fliegenden Bauten
 
Entscheidungshilfen ARGEBAU, Dez. 2014

Runde 1

  • Handreichung für Stämme zum Thema Jurtenbau
    • Sicherer Bau von Jurtenkonstruktionen
    • Wie frage ich in der Sprache der Behörden an?
  • Jurtenkonstruktionen als Messebau? Achtung: Brandschutz, Statische Berechnungen etc notwendig
  • Beispielrechnungen für Statik bei Jurten. Ralph hat Kontakt.
  • Arbeitsgemeinschaft Fliegende Bauten kontaktieren https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=13491&o=759O986O991O12208O13491
  • Hersteller ins Boot holen
  • Rechtliche Ausnahmemöglichkeiten?
  • Geschlossene Gesellschaft: hebelt die Bestimmungen nicht aus.
  • Kategorie Zeltplatz als Ausnahme?
  • Status Westernohe?
  • Argument Brauchtumspflege? Zieht bei der Unteren Baubehörde Westerwaldkreis nicht.
  • Experte Landesbaurecht gesucht. Gaby hat Kontakt.
  • Erfahrungen anderer Gruppe wie LARP

Runde 2

Telko Jurtenbau und Behörden, 26.6.2018

Teilnehmende: Joschka Hench, Jan Reul, Ralph Fröhlich, Dominik Naab, Anna-Lena (Malteser-Jugend)

Technische Lösungen erarbeiten: (Jan, Anna-Lena, Ralph, Joschka)

  • Hersteller ins Boot holen (Ralph)
    • Tortuga hat neuen Geschäftsführer, der interessiert ist uns zu unterstützen.
  • Beispielrechnungen für Statik bei Jurten. (Ralph)
    • DV Freiburg würde das finanzieren, Andreas Fehrenbach hat einen Kontakt.
    • Welche Konstruktion? Jurtendom: 7 Jurten, mittlere Jurte nach oben gesetzt. 2m Seitenhöhe, 7 Jurten wabenförmig aneinander gebaut, ca. 180 m²
  • Jurtenkonstruktionen als Messebau? Achtung: Brandschutz, Statische Berechnungen etc notwendig (nachrangig)

Politische Arbeit: (Jan, Dominik, Joschka)

  • Arbeitsgemeinschaft Fliegende Bauten kontaktieren (Dominik)
    • Teil der ARGE Bau, angedockt an die Bauministerkonferenz
    • Gemeinsame Lösung mit der Expertengruppe ggf. erarbeiten.
  • Rechtliche Ausnahmemöglichkeiten
    • Geschlossene Gesellschaft: hebelt die Bestimmungen nicht aus.
    • Kategorie Zeltplatz als Ausnahme
  • Status Westernohe? Flurstückbezeichnungen Westernohes: teilweise Campingplatz.
    • Argument Brauchtumspflege? Zieht bei der Unteren Baubehörde Westerwaldkreis nicht.
    • Baurechtler muss das prüfen: Gaby hat Kontakt; Dominik fragt über VCP an.

Bilden einer Interessensgemeinschaft: (Joschka, Dominik)

  • Erfahrungen/Einbeziehen anderer Gruppe
    • LARP-Gruppen: Erfahrung mit Baubehörden.
    • rdp: PSG arbeitet mit; BdP und VCP sind eingebunden
    • Malteser-Jugend: baut auch Großjurten, Anna-Lena recherchiert dazu.
    • DPV: Vorstand anfragen und auf das Thema hinweisen
    • Black Castle: anfragen.

Bewusstsein im Verband schärfen (Ralph, Joschka)

  • Handreichung für Stämme zum Thema Jurtenbau
    • Sicherer Bau von Jurtenkonstruktionen
  • Technische Angaben
    • Firme Eagle würde unterstützen bei Tests
    • Was gibt’s bereits? Zielverlag: Handbuch Schwarzzelten
  • Wie frage ich in der Sprache der Behörden an?
    • Hängt von den späteren Ergebnissen ab.

Nächste Telko: Ende Juli/Anfang August

Siehe auch