Das Lied der Deutschen
Das Lied der Deutschen | |
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Text | August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 |
Melodie | Joseph Haydn |
Urheberrecht | |
Melodie und Liedtext sind Gemeinfrei. Sie können beliebig vervielfältigt und weitergegeben werden.
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1. Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!
2. Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang –
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!
3. Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh’ im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
Hinweise
Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde nur die dritte Strophe des Liedes der Deutschen Nationalhymne des vereinigten Deutschland. Bundespräsident Richard von Weizsäcker schrieb Bundeskanzler Helmut Kohl in einem Brief vom 19. August 1991: „Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk“, und dieser stimmte dem mit Schreiben vom 23. August 1991 „namens der Bundesregierung“ zu. Der Briefwechsel wurde zunächst im Bulletin der Bundesregierung vom 27. August 1991 veröffentlicht und als Bekanntmachung vom 19. November 1991 dann noch einmal im Bundesgesetzblatt Nr. 63 vom 29. November 1991.
Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits unter Umständen auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können.
Das Singen des Liedes wurde zwar nach dem Zweiten Weltkrieg von den amerikanischen Militärbehörden für kurze Zeit verboten, jedoch stellt heute das Abspielen oder Singen der ersten und zweiten Strophe – die offiziell kein Teil der Nationalhymne sind – keine strafbare oder verbotene Handlung dar; allerdings wird das Singen insbesondere der ersten Strophe in der öffentlichen Meinung zuweilen als Ausdruck einer nationalistischen Einstellung gewertet.[1]
siehe auch
- ↑ Wikipedia, Das Lied der Deutschen abgerufen am 23.11.2017