Mangel (oder kein Mangel)
Der Qualitätsmangel ist im Kaufrecht ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB, bei dem die Produktqualität oder Dienstleistungsqualität nicht den marktüblichen Standards entspricht, sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.[1]
Mängel
keine Mängel
Fransen am Erdstreifen
Die Erstreifen an Kohte und Wanderkohte sind ringsum gesäumt, jedoch nicht an der Seite, mit der sie am Kohtenblatt angenäht sind. An der Stelle ist der Stoff einfach umgeschlagen und mit dem Kohtenblatt genäht. Auf einen weiteren Saum hat die Näherei verzichtet. Dadurch ist die Schnittkante des Stoffes zu sehen und je nach Schnitt können hier einzelne Garne im Gewebe ausfransen. Dies ist kein Mangel sondern entspricht der Verarbeitung aller Planen.
Webkante am Erdstreifen
Ebenfalls kommt es vor, dass die Hersteller die Webkante des Stoffes beim Zuschnitt des Erdstreifens mitverwenden und auf einen Saum an dieser Stelle verzichten. Auch dies ist kein Mangel.