Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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===Fazit===
===Fazit===


Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.
Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinanderreihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.


Jedoch sind Zelte auf Camping- und Zeltplätzen verfahrensfrei, ohne dass dabei eine Größenordnung benannt ist.
Jedoch sind Zelte auf Camping- und Zeltplätzen verfahrensfrei, ohne dass dabei eine Größenordnung benannt ist.
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