Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen
Ralph (Diskussion | Beiträge) |
Ralph (Diskussion | Beiträge) (→Bayern) |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
[https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2009/heftnummer:8/seite:219/doc:2 Fliegende Bauten, Vollzug des Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO)] | [https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2009/heftnummer:8/seite:219/doc:2 Fliegende Bauten, Vollzug des Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO)] | ||
Verfahrensfrei sind | |||
nach Art. 57 (1) 9. d Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen | |||
nach Art. 57 (1) 12. f Zeltlager, die nach ihrem erkennbaren Zweck gelegentlich, höchstens für zwei Monate errichtet werden | |||
Keiner Ausführungsgenehmigung bedürfen | |||
nach Art. 72 (3) 4. Zelte, die fliegende Bauten sind, mit bis zu 75 m2 | |||
==Berlin== | ==Berlin== |
Version vom 9. Oktober 2012, 19:50 Uhr
Der Bau von Jurtenburgen unterliegt je nach Nutzung den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bzw. den entsprechenden Verordnungen über Fliegende Bauten.
Die Situation vor Ort differiert von Bundesland zu Bundesland und ebenso unter den jeweils zuständigen Baubehörden, bzw. der Einschätzung von deren Mitarbeiter.
In aller Regel ist vor Errichtung einer Jurtenburg von mehr als 70 m² ein klärendes Gespräch mit den zuständigen Behörden angeraten.
Im folgenden versuchen wir die Einzelheiten je nach Bundesland darzustellen
Baden-Württemberg
darin §69 LBO über Fliegende Bauten
Bayern
Fliegende Bauten, Vollzug des Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Verfahrensfrei sind
nach Art. 57 (1) 9. d Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen
nach Art. 57 (1) 12. f Zeltlager, die nach ihrem erkennbaren Zweck gelegentlich, höchstens für zwei Monate errichtet werden
Keiner Ausführungsgenehmigung bedürfen
nach Art. 72 (3) 4. Zelte, die fliegende Bauten sind, mit bis zu 75 m2
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mechlenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Landesbauordnung Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Landesbauordnung Schleswig-Holstein