Gesetze für Bienen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bürgerliches Gesetzbuch ==
== Bürgerliches Gesetzbuch ==
=== § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen ===
Zieht ein [[Bienenschwarm]] aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.


== Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) ==
== Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) ==

Version vom 5. Juni 2018, 18:25 Uhr

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen

Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)