Gesetze für Bienen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Juni 2018, 18:25 Uhr
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.