Satzung des Scouting & Bushcraft Convention e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Ausnahme: Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit (siehe § 9 und § 12). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Ausnahme: Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit (siehe § 9 und § 12). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  


Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. '''Änderung für AG: Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme'''


== § 8 Der Vorstand ==
== § 8 Der Vorstand ==