Vor Gericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Erst im Dezember 1992 erhalte ich die Ladung zu meinem Gerichtstermin. Am Dienstag, den 26. Januar 1993 soll vor dem Amtsgericht mein Vergehen gegen das Wehrstrafgesetz verhandelt werden. | Erst im Dezember 1992 erhalte ich die Ladung zu meinem Gerichtstermin. Am Dienstag, den 26. Januar 1993 soll vor dem Amtsgericht mein Vergehen gegen das Wehrstrafgesetz verhandelt werden. | ||
Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 20:25 Uhr
Erst im Dezember 1992 erhalte ich die Ladung zu meinem Gerichtstermin. Am Dienstag, den 26. Januar 1993 soll vor dem Amtsgericht mein Vergehen gegen das Wehrstrafgesetz verhandelt werden.
Zum Termin anwesend bin ich, mein Rechtsanwalt, der Staatsanwalt, der Richter und drei Freunde im Publikum, die ebenso gespannt auf den Ausgang des Tages warten wie ich.
Der Richter kommt schnell zu Sache. Meine Aussage, dass ich noch vor der damaligen Einberufung zur Wehrübung auf dem Kreiswehrersatzamt vorgesprochen habe und um einen anderen Termin zu einer anderen Wehrübung gebeten hatte liegt dem Gericht vor.
Als Zeuge wird der Beamte des Kreiswehrersatzamtes vorgeladen. Ob ich damals bei ihm gewesen sei? Ja. Ob ich meine Gründe für eine Verlegung der Wehrübung glaubhaft vorgetragen hätte? Ja.
Na dann. Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse. Auch der Richter ist der Meinung, dass die Bürokraten der Bundeswehr alle Möglichkeiten hatten, mein Anliegen gütlich zu regeln und man mir aus meinem Handeln keinen Vorwurf machen kann.
Und so findet meine Reise fast ein Jahr nach deren Antritt auch zuhause noch ein glückliches Ende.