Jurtenburgen in Westernohe: Unterschied zwischen den Versionen

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* https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Technische_Baubestimmungen__Verwaltungsvorschriften_und_Rundschreiben/Fliegende_Bauten_2015.pdf
* https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Technische_Baubestimmungen__Verwaltungsvorschriften_und_Rundschreiben/Fliegende_Bauten_2015.pdf
=== Geltungsbereich ===
Die Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 76 Abs. 1 LBauO.
Die Richtlinie gilt <u>nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden</u>, sowie für Zelte mit einer Grundfläche bis zu 75 m².
Die  Regelungen dieser Richtlinie für Räume in Zelten  gelten  auch  für  Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in anderen Fliegenden Bauten.
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