Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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Sofern das Zeltlager jedoch  mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des  Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und  Verordnungsgesetz erforderlich.
Sofern das Zeltlager jedoch  mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des  Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und  Verordnungsgesetz erforderlich.


==== Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr ====
==== Regelungen der Bayerischen Bouordnung (BayBO); Pfadfinderzelte ====
In einem Schreiben vom 14. Juni 1019, mit dem Aktenzeichen 27-4115.120-1-6, von Dr. Hans Reichhart kommt das Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr zu dem Schluss, dass Pfafinderzelte nicht das sind, worauf der Gesetzgeber die Regelungen des Art. 72 BayBO über [[fliegende Bauten]] zugeschnitten hat. Er schreibt: ''Eines Ausnahmetatbestandes von diesen Verfahrensregelungen bedarf es daher nicht.''
In einem Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr vom 14. Juni 1019, mit dem Aktenzeichen 27-4115.120-1-6, von Dr. Hans Reichhart kommt das Schreiben des Bayerischer Staatsminister für Wohnen Bau und Verkehr zu dem Schluss, dass Pfafinderzelte nicht das sind, worauf der Gesetzgeber die Regelungen des Art. 72 BayBO über [[fliegende Bauten]] zugeschnitten hat. Er schreibt: ''Eines Ausnahmetatbestandes von diesen Verfahrensregelungen bedarf es daher nicht.''


Das Schreiben definiert Pfadfinderzelte (gemeint sind Jurtenburgen) wie folgt:
Das Schreiben definiert Pfadfinderzelte (gemeint sind Jurtenburgen) wie folgt:
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[http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm Landesbauordnung Rheinland-Pfalz]
[http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm Landesbauordnung Rheinland-Pfalz]
==== Baurechtliche Beurteilung von Zeltkonstruktionen der Pfadfinderverbände ===
Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom 23.04.2020 unter dem Aktenzeichen 5131#2020/0008-0401 45210.0002 200422
''Besitzen die Zelte, aus denen Sie die „Jurtenburgen“ bauen und die größer als 75 m² sind, keine Systemstützen, sondern werden die Stützen aus vor Ort individuell geschlagenen Hölzern hergestellt, handelt es sich nicht um einen Fliegenden Bau, da nur die Zeltplane für den mehrfachen Aufbau bestimmt ist und die Stützen jeweils vor Ort hergestellt werden.''


===Saarland===
===Saarland===
19.642

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