Kino & Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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* https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/film-oder-tv-vorfuehrungen-im-privaten-kreis-was-ist-erlaubt | |||
* https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/kino-eroeffnen | * https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/kino-eroeffnen | ||
[[Kategorie: Kino]] | [[Kategorie: Kino]] |
Aktuelle Version vom 28. März 2022, 06:46 Uhr
Filmrechte
Lediglich im privaten Bereich mit Familie oder im engsten Freundeskreis können Filme ohne weiteres aufgeführt werden.
Selbst bei der nicht-kommerziellen Nutzung in der Öffrentlichkeit, Verein, Schule usw. braucht es eine Lizenzierung zur Aufführung. Hierzu gibt es Schirmlizenzen und Einzellizenzen.
Die Aufführung darf dennoch nicht beworben werden.
Wann braucht es eine Lizenz für die Filmvorführung?
Welche Lizenzmodelle gibt es?
Welche Kosten entstehen durch die Lizenz?
- vermutlich um die 300 € im Jahr
Musikrechte
Zusätzlich benötigt es eine Klärung mit der Gema, welche Rechte / Lizenzen zusätzlich zu den Filmrechten nötig sind.
Einzelne Vorführungen
Für einzelne Vorführungen im kleinere Rahmen kostet die Gebür für GEMa und GLV derzeit 27,50 €
Dauerhaft
Vermutlich passt der Tarif M-U, ca. 120 € / Jahr