Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. Oktober 2018, 19:49 Uhr
Die Geschäftsordnung gilt in Ergänzung der Satzung für die Mitgliederversammlung des Verein Scouting & Bushcraft Convention e.V.
Sie beschreibt die Versammlungs-Kultur in der Mitgleiderversammlung. Hierdurch wird die Versammlung transparenter und nachvollziebarer. Die Geschäftsordnung regelt insbesondere Verfahrensweisen zu Wahlen, Anträge usw. welche nicht bereits in der Satzung aufgeführt sind. Sie kann die Satzung nur ergänzen und ihr nicht widersprechen.
Vorbereitung
Umfang
Es findet in der Regel eine Versammlung pro Jahr statt.
Tagesordnung
Der Vorstand setzt die Tagesordnung fest. Die Versammlung kann die Tagesordnung ändern.
Einladung
Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich oder per Email. Ihr sind die Tagesordnung und nach Möglichkeit die erforderlichen Arbeitsunterlagen beizufügen. Laut Satzung ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einzuladen.
Anträge an die Mitgliederversammlung
Antragsrecht haben alle ordentlichen Mitglieder.
Antragsform
Anträge sollen schriftlich und online vorliegen, sie haben keine besondere Formerfordernis. Es soll jedoch folgendes aus dem Antrag hervorgehen
- Wer stellt den Antrag? (Antragssteller)
- Wie lautet der Antrag? (Antragsgegenstand)
- Was ist die Begründung für den Antrag? (Antragsbegründung)
Ordentliche Anträge
Anträge sind mindestens 14 Tage vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen. Fristgereicht eingereichte Anträge kommen auf die Tagesordnung und werden von der Mitgliederversammlung behandelt. Diese Anträge sind nach Möglichkeit mit der Einladung zu versenden, andernfalls sollen sie mindestens 10 Tage vor der Versammlung an die Mitglieder versendet werden (per Email, Briefform oder durch Einstellen ins Wiki).
Initiativ-Anträge
Anträge, welche nicht fristgerecht vorliegen, gelten als Initiativ-Antrag. Die Mitgliederversammlung beschließt, ob ein Initiativ-Antrag in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Aufnahme erfordert ein Drittel der Stimmen aller anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern.
Versammlung
Leitung
Der Vorstand leitet die Versammlung. Bei Bedarf kann er die Gesprächsleitung an eine neutrale Moderation übertragen.
Moderation
Die Moderation hat die Aufgabe in angenehmer Gesprächsleitung durch die Tagesordnung zu führen, den Austausch, die Diskussionen zu fördern und bei Störungen und Unruhe zu vermitteln.
Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Regel werden Redebeiträge von der Öffentlichkeit geduldet. Auf Antrag kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Beratung
Die Moderation erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Den Mitgliedern des Vorstandes, sowie Antragsstellern ist auf Verlangen außerhalb der Reihenfolge das Wort zu erteilen. Liegen keine Wortmeldungen mehr vor, so erklärt die Moderation die Beratung für geschlossen.
Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder verwandter Gegenstände ist zulässig.
Anträge zur Geschäftsordnung
Einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung (anzuzeigen durch Heben beider Arme) ist ohne Rücksicht auf die Liste der RednerInnen stattzugeben. Aufgrund einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung darf nicht zur Sache gesprochen werden.
Folgende Anträge können gestellt werden:
- Antrag auf Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung
- Antrag auf Vertagung
- Antrag auf Verweisung an einen Ausschuss
- Antrag auf sofortige Abstimmung
- Antrag auf Schluss der Rednerliste
- Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
- Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages
Über einen Antrag zur Geschäftsordnung wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt, nachdem Gelegenheit gegeben worden ist, dass je ein Mitglied der Versammlung für und gegen den Antrag sprechen kann.
Liegen mehrere Anträge vor, so ist über sie in der oben angegebenen Reihenfolge abzustimmen.
Abstimmungen
Beschlussfähigkeit
Die Moderation stellt einmalig zu Beginn der Versammlung die Beschlussfähigkeit fest. Auf Verlangen ist die Beschlussfähigkeit erneut festzustellen.
Abstimmung
Liegen mehrere Anträge zu einem Beratungsgegenstand vor, so ist über den weitestgehenden zuerst abzustimmen.
Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Ist das Ergebnis der Abstimmung nicht zweifelsfrei feststellbar, so wird die Gegenprobe gemacht. Besteht auch dann noch keine Klarheit, so ist die Abstimmung zu wiederholen und auszuzählen. Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses erfolgt durch die Moderation.
Wahlen
Grundsätzliches zu Wahlen
Wahlen werden von der Wahlleitung vorbereitet und durchgeführt. Die Wahlleitung wird vom Vorstand berufen. Die Versammlung kann der Berufung widersprechen.
Für die Suche von Kandidaten sind der Vorstand und die Mitglieder der Versammlung verantwortlich.
Wahlvorschläge sollten spätestens vier Wochen vor der Versammlung dem Vorstand eingereicht werden.
Wahlvorschläge können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden.
Die Kandidierenden werden als Gäste zu der Versammlung eingeladen, soweit sie nicht Mitglieder der Versammlung sind.
Vorstellung des Wahlvorgehens
Die Wahlleitung stellt die Reihenfolge der Wahlen vor. Die Wahlen finden einzeln und getrennt statt.
Wahlen sind geheim durchzuführen.
Für jeden Wahlgang zu einem Amt ist ein eigener Wahlzettel zu erstellen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied der Versammlung hat eine Stimme pro zu besetzendes Amt.
Dementsprechend gibt es für alle Kandidierenden je ein Ja-Feld. Dieses kann mit "Ja", oder einem Kreuz "X" gekennzeichnet werden.
Es können maximal so viele Stimmen abgegeben werden, wie Stellen zu besetzen sind.
Enthaltungn zählen wie nicht abgegebene Stimmen.
Ein Stimmzettel ist ungültig wenn:
- mehr Ja-Stimmen vergeben werden, als zu besetzende Stellen vorhanden sind
- nicht einheitlich mit "Ja", "X" oder Enthaltung abgestimmt wurde.
Die Wahlleitung entscheidet über die Gültigkeit von Wahlstimmen, die nicht eindeutig sind. als Entscheidungskriterium dient dabei der vermutete Wählerwille.
Die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel bildet die Grundgesamtheit zur Mehrheitsberechnung.
Die Wahlleitung zählt die Stimmen aus und gibt die Ergebnisse bekannt.
Schließen der Wahllisten
Nach Bekanntgabe der bisher eingegangenen Wahlvorschläge, der Frage und gegebenenfalls Aufnahme von weiteren Vorschlägen, werden die Wahllisten geschlossen.
Vorstellung der Kandidierenden und Personalbefragung
Die Kandidierenden erhalten die Gelegenheit sich vorzustellen. Nach jeder Vorstellung erhält die Versammlung Gelegenheit Fragen an die Kandidierenden zu stellen (Personalbefragung). die Befragung wird von der Wahlleitung moderiert und zeitlich strukuriert.
1. Wahlgang
Im Anschluss an die Vorstellung und Personalbefragung findet unverzüglich die Wahl statt.
Gewählt sind Kandidierende, die mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen (absolute Mehrheit) und die meisten Stimmen erhalten. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
2. Wahlgang
Erreicht keiner der Kandidierenden die erforderlich Mehrheit, werden alle Kandidierenden von der Wahlleitung gefragt, ob sie zu einem zweiten Wahlgang antreten.
Unter allen verbleibenen Kandidierenden findet ein weiterer Wahlgang statt.
Gewählt sind Kandidierende, die mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen (absolute Mehrheit) und die meisten Stimmen erhalten. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
3. Wahlgang
Erreicht keiner der Kandidierenden die erforderlich Mehrheit, werden alle Kandidierenden von der Wahlleitung gefragt, ob sie zu einem dritten Wahlgang antreten.
Unter allen verbleibenen Kandidierenden findet ein letzter Wahlgang statt.
Gewählt sind Kandidierende, die die meisten abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen (einfache Mehrheit). Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist niemand gewählt und die Wahl ist für diese Versammlung beendet.
Annahme der Wahl
Die Gewählten sind von der Wahlleitung zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. Nimmt eine gewählte Person die Wahl nicht an und hat niemand die erforderliche Mehrheit um nachzurücken bleibt der Posten vakant.
Wahlen von Vorständen
gewählt werden in einem Durchgang
- alle Vorsitzende
Wahlen von KassenprüferInnen
gewählt werden in einem Durchgang
- zwei Kassenprüfer/innen
Protokoll
Protokollierung
Es wird ein Protokoll geführt, welches folgendes enthält
- Ort, Tag und Uhrzeit der Versammlung
- Namentliche Bezeichnung des Versammlungsleiters und Protokollführers
- Zahl der Anwesenden, Anwesenheitsliste
- Feststellung der Beschlußfähigkeit
- Tagesordnung
- Bei Wahlen, die Erklärung des Gewählten über die Annahme des Amtes
- Gegenstand und Ergebnis der Abstimmungen
- Beschlüsse im Wortlaut
- Alle ausdrücklich zum Zweck der Niederschrift abgegebenen Erklärungen
Auf Verlangen ist das Protokoll zu verlesen. Wird die Fassung des Protokolls beanstandet und der Einspruch nicht durch Erklärung des Protokollführers oder der Protokollführerin behoben, so entscheidet die Versammlung. Wird der Einspruch als begründet erachtet, so ist das Protokoll zu berichtigen.
ProtokollführerIn
Die Moderation schlägt den oder die ProtokollfüherIn vor. Widerspricht die Versammlung nicht, so ist dieser Vorschlag angenommen.
Übersendung
Das Protokoll ist allen Mitgliedern der Versammlung binnen 6 Wochen durch eine Online-Veröffentlichung zugänglich zu machen. Alternativ kann das Protokoll auch per Email versendet werden.
Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Versand beim Vorstand schriftlich Einspruch erhoben wird. Der Vorstand benachrichtigt die Mitglieder der Versammlung über Einsprüche gegen das Protokoll.
Änderungen
Änderungen an dieser Geschäftsordnung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Auslegung
Über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die Versammlung.
Beschlossen: