Kohtenchallenge 2017: Unterschied zwischen den Versionen
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Prämiert | Prämiert werden die besten drei Gruppen. Dazu werden die besten Gruppen zu einer Endausscheidung im Herbst 2017 eingeladen und in einem realen Wettbewerb die endgültigen Platzierungen ermittelt. | ||
Bei allem aber nicht vergessen, dass in erster Linie der Spaß zählt... also packt die Herausforderung nicht ganz so verbissen an. | Bei allem aber nicht vergessen, dass in erster Linie der Spaß zählt... also packt die Herausforderung nicht ganz so verbissen an. |
Version vom 5. Januar 2017, 13:42 Uhr
Endausscheidung 21.10.2017
Gewinner
Preise
Sponsoren
Nominierungen
Liste der Videos aus der Kohten-Challenge
nach Erscheinungsdatum
nach Zeit
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
ab 5 Personen
Bestzeiten
Regeln
Zur Kohtenchallenge 2017 bieten Jurtenland und ... einen begeleitenden Wettbewerb an. Die besten Gruppen sollen prämiert werden.
Es gelten die Regeln der Kohtenchallenge. Im Vordergrund stehen der Spaß, die Fairness und die Ehrlichkeit.
Der Wettbewerb startet ab sofort und endet zum 30. September 2017
Eine mehrmalige Teilnahme je Gruppe ist erlaubt (z.B. um an seiner eigenen Bestzeit zu arbeiten)
Zur Teilnahme sendet ihr ein Video, welches den Aufbau der Kohte nach den Regeln der Kohtenchallenge dokumentiert ein:
- indem ihr das Video bei Youtube hochladet, oder - indem ihr das Video bei Facebook in der Gruppe Kohtenchallenge hochladet, oder - indem ihr euer Video an Jurtenland zur Veröffentlichung auf deren Kanal bei Youtube einsendet
Zusätzlich sendet ihr eine Mail über die Veröffentlichung und den Wunsch der Teilnahme an dem Wettbewerb an ralph@scoutladen.de mit euren Kontaktdaten.
Für das Video gelten folgende Regeln:
- ihr erlaubt Jurtenland die Nutzung der Videos und Auschnitten daraus (siehe Rechtliche Hinweise)
- das Video ist von guter Qualität (Full HD), zeigt den kompletten Aufbau in Echtzeit bei Tageslicht(!) und nach dem Aufbau wird die Kohte noch von allen Seiten gezeigt.
- das Video enthält keine Musik (wegen der Rechte) - alle Rechte für das Video liegen bei euch und können auf uns (Jurtenland) übertragen werden.
- des weiteren gilt einfach die allgemeine Fairness
Prämiert werden die besten drei Gruppen. Dazu werden die besten Gruppen zu einer Endausscheidung im Herbst 2017 eingeladen und in einem realen Wettbewerb die endgültigen Platzierungen ermittelt.
Bei allem aber nicht vergessen, dass in erster Linie der Spaß zählt... also packt die Herausforderung nicht ganz so verbissen an.
Und wer vorher ein wenig üben mag schaut sich noch die bisherigen Video der Kohtenchallenge in unsere Playlist an https://www.youtube.com/playlist?list=PLEsoBg217LLFIEdfOyo8gyTPlYuUJ2Yba
Rechtliche Hinweise
Jeder Einsender akzeptiert mit der Einsendung seines Films die Wettbewerbsbedingungen. Am Wettbewerb nehmen nur Arbeiten teil, die den Teilnahmebedingungen entsprechen. Der Veranstalter hat das Recht, Einreichungen vom Wettbewerb auszuschließen, wenn eine Schädigung des Veranstalters, des Wettbewerbs oder der Sponsoren droht. Die Bewertung und die Prämierung der eingesandten Arbeiten beruht auf der Entscheidung der Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt der Schiedsspruch der Jury.
Der Veranstalter und die Partner unternehmen publizistische Anstrengungen, die eingesandten Filme einem möglichst breiten Publikum vorzustellen. Im Rahmen dieser Aufgaben räumt der Einsender dem Veranstalter ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich uneingeschränktes urheberrechtliches Nutzungsrecht dazu ein, die eingesandte Arbeit zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich vorzuführen, zu senden, online im Internet öffentlich zugänglich zu machen und auf andere körperliche wie unkörperliche Weise zu nutzen. Der Veranstalter darf hierzu Dritten Unterlizenzen einräumen. Durch Annahme des Preisgeldes räumt der Einsender dem Veranstalter ein ausschließliches, zeitlich und örtlich uneingeschränktes urheberrechtliches Nutzungsrecht ein.
Der Einsender versichert, dass Rechte Dritter dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht entgegenstehen. Der Einsender verpflichtet sich, jeden Schaden zu ersetzen, der dem Veranstalter dadurch entsteht, dass Dritte den Veranstalter wegen einer Urheberrechtsverletzung in Bezug auf die eingesandte Arbeit in Anspruch nehmen. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört insbesondere der Schaden, der dadurch entsteht, dass Nutzungshandlungen in Bezug auf das eingesandte Werk nicht vorgenommen werden können, da Rechte Dritter dem im Wege stehen.
Für eine Veröffentlichung wird kein Honorar oder ein sonstiger Ausgleich gezahlt. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung bestehen auch keine Unterlassungsansprüche gegen die Veranstalter .
Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich
Veranstalter: Jurtenland - Ralph Fröhlich Weingartenstr. 35 77654 Offenburg Tel. 07819483517 Fax 07819483518 ralph@scoutladen.de