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* bei außen liegenden Stufen nach Ausgangstüre Podest mind. so tief wie die entsprechende Türflügelbreite anordnen, da ansonsten Stolpergefahr | * bei außen liegenden Stufen nach Ausgangstüre Podest mind. so tief wie die entsprechende Türflügelbreite anordnen, da ansonsten Stolpergefahr | ||
* „zugeknöpfte“ Zeltplanen sind als Notausgang nicht zulässig. Diese müssen wenigstens aufgeknüpft vorgehalten werden | * „zugeknöpfte“ Zeltplanen sind als Notausgang nicht zulässig. Diese müssen wenigstens aufgeknüpft vorgehalten werden | ||
* Während der Betriebszeit müssen der Hauptausgang, sowie alle weiteren Ausgänge ständig und in voller Breite geöffnet sein. | * Während der Betriebszeit müssen der Hauptausgang, sowie alle weiteren Ausgänge ständig und in voller Breite geöffnet sein | ||
* mindestens ein Zu-/Ausgang ist so beschaffen, dass er für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe benutzbar ist, d. h. absatzfrei und Rampen mit max. 6% Steigung | |||
Die Beschilderung der Notausgänge erfolgt mit beleuchteten, notstromversorgten Piktogrammen (Würfeln). | Die Beschilderung der Notausgänge erfolgt mit beleuchteten, notstromversorgten Piktogrammen (Würfeln). | ||
Rettungswege außerhalb des Zeltes sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche vorhanden und nutzbar (mindestens mit 3,00 m Breite und 3,50 m Höhe freizuhalten). | Rettungswege außerhalb des Zeltes sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche vorhanden und nutzbar (mindestens mit 3,00 m Breite und 3,50 m Höhe freizuhalten). | ||
Zufahrten für die Feuerwehr, einschließlich Aufstellflächen, sind vorhanden und werden ständig freigehalten. | |||
Für die Notausgänge ergibt sich vereinfacht | Für die Notausgänge ergibt sich vereinfacht |