Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird
* Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird
* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist
* Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist
====Fazit====
Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinanderreihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.
Jedoch sind Zelte auf Camping- und Zeltplätzen verfahrensfrei, ohne dass dabei eine Größenordnung benannt ist.
Auch ist nicht abschließend geklärt, ob Zelte immer fliegende Bauten sind, den die FlBauR bezieht sich explizit auf "Zelte, die fliegende Bauten sind". Gibt es also auch Zelte, die keine fliegende Bauten sind und wie groß dürfen diese also sein?


===Bayern===
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