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Ralph (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Geschäftsordnung gilt in Ergänzung der Satzung für die Mitgliederversammlung (MVV) des Verein Scouting & Bushcraft Convention e.V. Sie bes…“) |
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Die Geschäftsordnung gilt in Ergänzung der [[Satzung]] für die | Die Geschäftsordnung gilt in Ergänzung der [[Satzung]] für die [[Mitgliederversammlung]] des [[Verein]] [[Scouting & Bushcraft Convention]] e.V. | ||
Sie beschreibt die Versammlungs-Kultur in der Mitgleiderversammlung. Hierdurch wird die Versammlung transparenter und nachvollziebarer. Die Geschäftsordnung regelt insbesondere Verfahrensweisen zu Wahlen, [[Anträge]] usw. welche nicht bereits in der Satzung aufgeführt sind. Sie kann die Satzung nur ergänzen und ihr nicht widersprechen. | Sie beschreibt die Versammlungs-Kultur in der Mitgleiderversammlung. Hierdurch wird die Versammlung transparenter und nachvollziebarer. Die Geschäftsordnung regelt insbesondere Verfahrensweisen zu [[Wahlen]], [[Anträge]] usw. welche nicht bereits in der Satzung aufgeführt sind. Sie kann die Satzung nur ergänzen und ihr nicht widersprechen. | ||
==Vorbereitung== | ==Vorbereitung== | ||
===Umfang=== | ===Umfang=== | ||
Es findet in der Regel eine Versammlung pro Jahr | Es findet in der Regel eine Versammlung pro Jahr statt. | ||
===Tagesordnung=== | ===Tagesordnung=== | ||
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Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich oder per Email. Ihr sind die Tagesordnung und nach Möglichkeit die erforderlichen Arbeitsunterlagen beizufügen. Laut Satzung ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einzuladen. | Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich oder per Email. Ihr sind die Tagesordnung und nach Möglichkeit die erforderlichen Arbeitsunterlagen beizufügen. Laut Satzung ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einzuladen. | ||
== Anträge an die | == Anträge an die Mitgliederversammlung == | ||
Antragsrecht haben alle ordentlichen Mitglieder. | Antragsrecht haben alle ordentlichen Mitglieder. | ||
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=== Ordentliche Anträge === | === Ordentliche Anträge === | ||
Anträge sind mindestens 14 Tage vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen. Fristgereicht eingereichte Anträge kommen auf die Tagesordnung und werden von der | Anträge sind mindestens 14 Tage vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen. Fristgereicht eingereichte Anträge kommen auf die Tagesordnung und werden von der Mitgliederversammlung behandelt. Diese Anträge sind nach Möglichkeit mit der Einladung zu versenden, andernfalls sollen sie mindestens 10 Tage vor der Versammlung an die Mitglieder versendet werden (per Email, Briefform oder durch Einstellen ins Wiki). | ||
=== Initiativ-Anträge === | === Initiativ-Anträge === | ||
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=== Wahlen von Vorständen === | === Wahlen von Vorständen === | ||
gewählt werden in einem Durchgang | gewählt werden in einem Durchgang | ||
* | * alle Vorsitzende | ||
=== Wahlen von KassenprüferInnen === | === Wahlen von KassenprüferInnen === | ||
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