Anfrage an die Untere Baubehörde: Unterschied zwischen den Versionen

 
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* BY, Regensburg, Bauamt, angefragt per Mail am 19.04.2018
* BY, Regensburg, Bauamt, angefragt per Mail am 19.04.2018
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* BB, Spree-Neiße, Fachbereich Bauordnung, Herr Seifert, per Mail am 20.04.2018
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* TH, Weimarer Land, Untere Bauaufsichtsbehörde, angefragt per Kontaktformular am 20.04.2018
* TH, Weimarer Land, Untere Bauaufsichtsbehörde, angefragt per Kontaktformular am 20.04.2018
== Antworten ==
siehe [[Diskussion:Anfrage an die Untere Baubehörde]]
== eine mögliche Vorgehensweise ==
aus den Antworten der Landratsämter resultiert derzeit folgende Vorgehensweise
=== Annahme ===
Es handelt sich nicht um eine Fliegende Baute mit Prüfbuch und Ausführungsgenehmigung, fällt aber auch nicht unter die Ausnahmen von Campingzelte usw.
Damit wird eine Jurtenburg zu einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.
Was dann allerdings die jeweils verantwortliche Baubehörde sehen möchte, kann sich stark von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden (also nicht von Bundesland zu Bundesland, oder Landkreis zu Landkreis, sondern von Ort zu Ort!).
* Versicherungsschutz klären unter der Vorgabe, dass die Gruppen selbst die Hersteller der Zelte / Jurtenburg sind.
* Das Vorhaben der zuständigen Unteren Baubehörde mit Skizze und Beschreibung anzeigen, daraus sollten die wesentlichen Informationen wie Größe und Zweck hervorgehen.
* Evtl. Musteranfrage entwerfen, welche von den Vokabeln her auch die Sachbearbeiter vor Ort verstehen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Rechtliches zu Jurtenburgen]]
* [[Rechtliches zu Jurtenburgen]]
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