Zuschuss für Zeltmaterial
Baden-Württemberg
Landesjugendplan
Die Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Groß- und Gruppenzelten. Der Zuschuss beträgt 35% (Stand 2017) der als notwendig anerkannten Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als beantragt.
Bitte Art und Größe des Zeltes auf dem Antrag angeben:
Großzelt: Zelt für 6 und mehr Personen
Gruppenzelt: Zelt für weniger als 6 Personen
Soweit Reparaturen ehrenamtlich vorgenommen werden, kann ein Satz von 7,70 EUR (Stand 2016) pro Stunde angerechnet werden.
Nicht zuschussfähig sind:
- Werkzeuge
- Küchenzubehör
- Trinkwasserschläuche
- Frachtkosten, auch nicht in Form von PKW-Kosten und dazugehörigen Helferstunden
- Sonnensegel und Pavillions
- HelferInnenstunden für Zeltreinigung.
Die Förderung von Erwerb, Einrichtung, Ausstattung und größeren Sanierungsmaßnahmen fester Jugendzeltplätze ist in der Praxis aufgrund der finanziellen Lage leider nicht möglich.
Es können nicht mehr Eigenarbeits-Stunden abgerechnet werden als beantragt.
Zeltanschaffungen und Zeltreparaturen bitte nur mit einem Antrag stellen! Hier gibt's Formulare zum [1]